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Rufen Sie eine zuständige Behörde, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig erkennbar ist.
ACHTUNG: Fahrzeuge in diesem Falle nicht verstellen!
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Falls Zeugen anwesend sind, unbedingt deren Daten festhalten
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Fotografieren Sie die Unfallstelle
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Füllen Sie den Unfallbericht bei eindeutiger Schuldfrage aus; das Original behält der Geschädigte (Unterschriften nicht vergessen!)
- NUTZEN SIE IHR RECHT und beauftragen Sie IHRE VERTRAUENSWERKSTÄTTE mit den Reparaturarbeiten. Ihr Karosserie-fachbetrieb ist Ihnen bei der Schadensfallabwicklung gerne behilflich.
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